Impressum

 

Schrott Trunke GmbH & Co.KG

Schrott & Metallhandel

Willebold-Braun-Str. 7
88450 Berkheim

Deutschland

Telefon: 08395 / 9 111 88

Telefax: 08395 / 9 111 87

kontakt@schrott-trunke.com
Amtsgericht Ulm HRA 726410

Umsatzsteuer-ID: DE 323315099

 

Sitz: Berkheim

Persönlich haftender Gesellschafter:
Trunke Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Ulm HRB 738125
Geschäftsführerin: Manuela Trunke

Verantwortlich gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: Manuela Trunke

 

 

Konzeption, Layout & Design: Holger Gurski (www.abseits24.de)

Bilder: Schrott Trunke GmbH & Co.KG, Abseits24, Shutterstock

 

Rechtliche Hinweise zur Webseite

Alle Texte, Bilder und weiter hier veröffentlichten Informationen unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters, soweit nicht Urheberrechte Dritter bestehen. In jedem Fall ist eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ausschließlich im Falle einer widerruflichen und nicht übertragbaren Zustimmung des Anbieters gestattet.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ Grundlegende Bestimmungen

Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Stefan Trunke Schrott & Metallhandel

Willebold-Braun-Str. 7

88450 - Berkheim

 

– nachfolgend Käufer genannt –

 

und den Verkäufern, welche über die Internetseite www.Schrott-Trunke.com des Käufers geschlossen werden.

 

Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung vorbehaltlos angenommen haben.

 

Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird beim Käufer nicht gespeichert. Vor Abgabe des Verkaufsangebots über das Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang des Angebots beim Käufer werden die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verkäufer nochmals per E-Mail übersandt. Bei Verkaufsangeboten, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über ein auf der Internetpräsenz des Käufers integriertes Kontaktformular an den Käufer übermittelt werden, erhält der Verkäufer im Rahmen eines verbindlichen Angebots sämtliche Vertragsdaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersandt. Soweit das Angebot in elektronischer Form (z.B. E-Mail) übermittelt wird kann der Verkäufer dieses ausdrucken und/oder elektronisch sichern.

 

§ Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist der Ankauf von Wertstoffen, insbesondere Metallschrott, durch den Käufer, so wie diese vom Käufer auf der Internetseite www.Schrott-Trunke.com angeboten wird. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der für den Ankauf durch den Käufer vorgesehenen Wertstoffe finden sich in der jeweiligen Beschreibung des Wertstoffes und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Käufers.

 

§ Angebot und Vertragsschluss

 

Die Angebote des Käufers auf der Internetseite www.Schrott-Trunke.com stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung des Verkäufers zur Abgabe eines solchen Angebotes.

 

Der Verkäufer kann ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Käufer über das Online-Verkaufskorbsystem des Käufers abgeben. Bei der Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Verkaufskorbsystem des Käufers werden die zum Verkauf beabsichtigten Wertstoffe im „Verkaufskorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Verkäufer den „Verkaufskorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufruf der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden des Verkaufsangebots hat der Verkäufer die Möglichkeit auf der Verkaufsübersichtsseite sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Verkauf abzubrechen. Mit dem Absenden des Verkaufsangebots über die Schaltfläche „jetzt Vertrag schließen“ gibt der Verkäufer ein verbindliches Verkaufsangebot beim Käufer ab. Der Verkäufer erhält daraufhin innerhalb von 24 Stunden zunächst eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher das Verkaufsangebot des Verkäufers nochmals aufgeführt wird und die der Verkäufer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken oder digital speichern kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Verkaufsangebot des Verkäufers beim Käufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Die Annahme des Angebots durch den Käufer (und damit der Vertragsschluss) erfolgt in jedem Fall erst durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Verkäufer der Ankauf der zu verkaufenden Wertstoffe bestätigt wird („Auftragsbestätigung“). Sollte der Verkäufer binnen 7 Tagen keine „Auftragsbestätigung“ erhalten haben ist er nicht mehr an sein Verkaufsangebot gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

 

Angebote von Verkäufern zum Abschluss eines Vertrages oder zur individuellen Angebotserstellung außerhalb des Online-Verkaufskorbsystems, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über ein auf der Internetpräsenz des Käufers integriertes Kontaktformular an den Käufer übermittelt werden, sind für den Verkäufer unverbindlich. Der Käufer unterbreitet dem Verkäufer hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches sämtliche Vertragsdaten sowie die Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthält. Soweit das Angebot in elektronischer Form (z.B. E-Mail) übermittelt wird kann der Verkäufer dieses ausdrucken und/oder elektronisch sichern. Das Angebot des Käufers kann der Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen annehmen.

 

Die Abwicklung des Verkaufs und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Verkäufer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Käufer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

§ Preise und Versandkosten

 

Die in den jeweiligen Ankaufsangeboten aufgeführten Preise sowie Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

 

Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über die Seite „Versandkosten“ aufrufbar, werden im Laufe des Verkaufsvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom Verkäufer zusätzlich zu tragen, soweit vom Verkäufer nicht die versandkostenfreie Selbstanlieferung gewählt wurde.

 

§ Zahlungs- und Versandbedingungen

 

Die Bedingungen für den „Versand“ finden sich unter der gleichnamigen Schaltfläche in der Navigation.

 

Soweit nicht anders vereinbart sind die Zahlungsansprüche des Verkäufers aus dem geschlossenen Vertrag innerhalb von 10 Tagen zur Auszahlung fällig.

 

Die Auszahlung des Kaufpreises durch den Käufer erfolgt per „Überweisung“ auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.

 

Der Verkäufer hat die von ihm zum Verkauf angebotenen Wertstoffe innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss; d.h. beim Verkauf über das Online-Verkaufskorbsystem des Käufers nach § 3 Absatz 2 ab dem Zugang der „Auftragsbestätigung“ des Käufers beim Verkäufer und beim Verkauf außerhalb des Online-Verkaufskorbsystems des Käufers nach § 3 Absatz 3 ab Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer, an den Geschäftssitz des Käufers Stefan Trunke Schrott & Mrtallhandel Willebold-Braun str 7 & Robert-Bosch str 17 zu übersenden. Der Geschäftssitz des Käufers ist der Erfüllungsort (Bringschuld).

 

Der Verkäufer kann verschiedene Wertstoffe zusammen verpacken und versenden. Die Verpackung der Wertstoffe hat getrennt zu erfolgen, wenn eine Trennung der Wertstoffe nicht ohne weiteres möglich ist.

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Wertstoffe geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf den Käufer über.

 

§ Gewährleistung

 

Die Rechte des Käufers für Mängel der verkauften Wertstoffe (insbesondere Falsch- und Minderlieferungen) und bei sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers bestimmen sich nach den gesetzlichen Regeln, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

 

Als vereinbarte Beschaffenheit der Wertstoffe gelten die Beschreibungen des Käufers auf dessen Internetseite unter www.Schrott-Trunke.com, welche Gegenstand des Vertrages sind.

 

Abweichend von § 442 Absatz 1 Satz 2 BGB stehen dem Käufer Mängelansprüche auch dann zu, wenn ihm der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

 

§ Haftung für Schäden

 

Der Verkäufer haftet für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ Eigentumsvorbehalt

 

Die Übereignung der vom Verkäufer an den Käufer verkauften Wertstoffe erfolgt unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises. Nimmt der Käufer ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Übereignungsangebot des Verkäufers an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung. Der Käufer bleibt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Wertstoffe unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. Ausgeschlossen sind alle Formen des erweiterten, des weitergeleiteten und des auf die Weiterverarbeitung verlängerten Eigentumsvorbehalts.

 

§ Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

 

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Käufers, soweit der Verkäufer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

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